Die Geschichte.
In der Antike wurden außerhalb von griechischen, griechisch-römischen und römischen Städten ganze Gräberstraßen angelegt (Athen, Pompeji, Via Appia bei Rom), die neben kleinen Baulichkeiten, Tempeln und Monumenten mit zahlreichen Grabsteinen (Stelen) besetzt waren. Römische Grabsteine mit Inschriften und Reliefdarstellungen fanden sich überall dort, wohin sich die römische Herrschaft und Kolonisation erstreckte.
Die Christen übernahmen die römische Sitte, Grabsteine und Steinsarkophage vor den Toren der Stadt zu errichten. Mit der aus der Reliquientranslation in die Kirchengebäude einhergehenden Suche nach dem fürbittenden Beistand der Heiligen entwickelte sich der Brauch, den geistlichen und weltlichen Adel, später auch wohlhabende, um die Kirche verdiente Bürger in Gewölben unter dem Fußboden der Kirchen, Kapellen und Kreuzgänge zu bestatten. Als äußeres Zeichen des Bestattungsortes wurden oberhalb des Fußbodens Grabplatten mit Inschriften und den Reliefbildnissen der Verstorbenen eingelassen. Diese Grabplatten wurden entweder aus Marmor, Sand-, Kalkstein, Granit, Schiefer oder auch Metall (Messing, Bronze) gefertigt. Als der Fußboden der Kirchen nicht mehr ausreichte, wurden die Grabplatten an den Wänden und Pfeilern der Kirchenschiffe und Kapellen aufrecht stehend befestigt. Im weiteren Verlauf wurden auch die in den Fußboden eingelassenen Grabplatten aufgerichtet, um sie vor der Zerstörung durch den Abrieb der Fußtritte zu schützen. Andere Grabsteine wurden auch für andere Funktionen, wie für Treppenstufen wiederverwendet. Die Weiterverwendung zeitgenössischer Grabsteine nach Ablauf der Grabnutzungsrechte ist stark umstritten. Teilweise werden vor einer Weiterverwendung für profane Zwecke die Unkenntlichtlichmachung der Inschriften vorgenommen.
Andere Gemeindemitglieder wurden außerhalb der Kirche im unmittelbar angrenzenden Terrain (Kirchhof) bestattet. Hier wurden ebenfalls Grabsteine errichtet, die oft an den Kirchenmauern befestigt wurden. Seit dem 18. Jahrhundert setzten sich aufrecht stehende Stelen durch. Im Zeitraum vom 17. zum 19. Jahrhundert wurden Grabsteine in manchen Regionen mit langen biographischen Inschriften versehen. Sie werden deshalb mitunter als „redende“ oder „sprechende“ Steine bezeichnet.
(Quelle: Wikipedia)
Grabplatten sind Ausdruck der Trauer.
Hier finden wir Trost für den Verlust unserer Angehörigen, und hier ist Raum für lebendige Erinnerung. Doch unsere Grabkultur ist auch im Wandel: Immer mehr Familien entscheiden sich für Grabplatten oder kleine Liegesteine, denn oftmals haben die Angehörigen ihren Wohnort weit entfernt, so dass der regelmäßige Gang um Friedhof und die Pflanzen- und Grabpflege großer Grabanlagen zum Problem wird.
Die Zahl der Urnenbestattungen, aber auch der bescheidenen Bestattungen in Rasenflächen oder Friedwäldern nimmt stetig zu. Denn Wertschätzung bemisst sich nicht an Bestattungskosten oder Größe des Grabsteins. Gefragt ist in immer mehr Fällen nicht mehr der klassischen Grabstein mit Grabeinfassung als bildhauerische Gesamtgestaltung in Form eines Einzel- oder Familiengrabes, sondern zunehmend kleinere Installationen: Grabplatten, kleine Liegeplatten, Grabkissen, Grabherzen, Grabsterne und andere Liegesteine im kleinen Format. Unsere Grabplatten für Urnengrab sind größtenteils aus Granit gefertigt, einem sehr widerstandsfähigen, pflegeleichten und wertigen Material, welches in einer Vielzahl von Farbigkeiten und Marmorierungen erhältlich ist. Natürlich eignet sich auch Sandstein, Quarzit oder Marmor zur Herstellung von Grabtafeln. Im Online-Angebot von MEMORUM finden Sie eine Auswahl von Grabtafel Modellen und Varianten, die ihresgleichen sucht. Allen Modellen und Steinarten gemeinsam ist die perfekte, CNC-gesteuerte Oberflächenverarbeitung, die polierte Kanten, seidenmatt geschliffene oder raue bearbeitete Flächen in dekorativem Kontrast zulässt.
Grabplatten für Wiesengrab – besser Marmor oder Granit?
Das Wort „Leichenstein“ war einst die Bezeichnung für einen Grabstein, der aus Naturstein gefertigt war und meist mindestens beschriftet. Es gab und gibt auch unbeschriftete Varianten, diese sind allerdings heutzutage selten.
Bei einem Grabmal handelt es sich nicht immer ausschließlich um einen Grabstein, das Wort „Mal“ bedeutet Zeichen, es handelt sich also bei einem Grabmal um ein Zeichen, um eine Markierung einer Grabstelle, diese Markierung der Grabstelle kann von unterschiedliche Beschaffenheit sein. Bei einem Grabmal kann es sich auch um folgende Dinge handeln: Grabkeller, Grabgewölbe, Holzkreuz, Grabhügel oder auch fast alles andere das eine Grabstelle markiert oder darauf hinweist, daß an dieser Stelle jemand bestattet ist, es sind der Fantasie für ein Grabmal bei wörtlicher Bedeutung fast keine Grenzen gesetzt. Heutzutage ist allerdings i. d. R. ein Grabstein gemeint. Ein weiterer Onlineshop hat ein umfangreiches Informationsangebot, und zwar klicken Sie bitte hier.
Eine Grabplatte besteht meist aus Granit oder Marmor, wobei Marmor eher beim Bau repräsentativer Gebäude Verwendung findet als bei einem Grabstein, das liegt daran, daß die Grabtafel aus Marmor schneller verwittert als eines aus Granit, auch ist es gegen Säure und Moose weniger widerstandsfähig als Granit.
Grabplatte – Wahlgrab.
Das Wahlgrab ist für Särge geeignet, doch auch hier fällt oft für ein Urnengrab mit Grabplatte die Entscheidung. Die Grabplatte kann für eine Person ausgelegt sein oder für mehrere, jeder bekommt einen eigenen Urnengrabstein. Das besondere an der Grabplatte ist die Wahlmöglichkeit, es für eine oder mehrere Personen auszulegen, somit besteht später die Möglichkeit neben den Angehörigen bestattet zu werden.
Trotz der Auslegung der Grabsteine für mehrere Personen ist das Urnengrab mit Grabplatte oft von der Fläche kleiner als eines für Särge, und somit häufig auch deutlich günstiger. Die Abmessungen eines Wahlgrabes als Urnengrab mit Grabplatten können örtlich stark unterschiedlich sein, dies gilt auch für die Grabplatte, die für das Urnengrabmal ausgewählt wird. Bei einem Wahlgrab als Urnengrabmal bezieht sich die Wahlmöglichkeit nicht nur auf die Auslegung für eine oder mehrere Personen, sondern auch auf die Verlängerung für das Urnengrab mit Grabplatte nach der ersten Ruhezeit. Die Ruhezeiten können örtlich variieren, genaue Informationen erhalten sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung, hier erfahren sie auch die möglichen Abmessungen für die Grabplatte. Zum Teil bestehen auch Vorschriften, die die Abmessungen bestimmen, den Urnengrabstein betreffend. Doch soll das Urnengrab eine Grabplatte bekommen, wird man auf jeden Fall im Internet fündig. In vielen Fällen wird ein Wahlgrab als Urnengrabmal besonders gestaltet, das prägendste Merkmal ist häufig die Grabplatte.
Grabplatten und Rasengrabsteine in anderen Kulturen.
Über Grabplatten machen sich zu glücklichen Lebzeiten nur wenige Menschen Gedanken. Wird es aber – oft sehr unerwartet – notwendig, einen solchen letzten Gruß an den Verstorbenen zu besorgen, wollen Stil und Inhalt der Ausarbeitung und Schrift der Grabplatte wohl überlegt sein.
Grundsätzlich muss zunächst die jeweilige regional geltende Gestaltungssatzung der zuständigen Friedhofsverwaltung abgefragt werden. Denn im Gegensatz zu vergangenen Epochen – die auch im Tod den Menschen recht bombastische Grabmäler, Gruften und Mausoleen zugestanden – gilt dies heute häufig nur noch in Ausnahmefällen. Für die Inschriften hingegen besteht weitgehende individuelle Freiheit – auch auf die Besonderheiten des Verständnisses vom Tod in nichtchristlichen Kulturkreisen nehmen deutsche Verwaltungsbehörden zunehmend Rücksicht und gestatten viele Spielräume. War es früher Standard, Geburts- und Sterbedaten unterhalb des Namens im Grabstein einzumeißeln, finden heute auch Bild-Medaillons, Dichterworte, ganz persönliche kleine Nachrufe oder auch nur der Vorname des geliebten Verstorbenen mit einem kurzen Abschiedswort Platz auf der Stele – was insbesondere bei Kindergräbern einen besonderen Bezug zur Ruhe in der Ewigkeit verleiht.
Ob nun christlich-abendländisches Verständnis von Religion, jüdischer, islamischer, japanischer oder sonstiger Glaube – der Grabstein ist und bleibt das letzte Zeugnis von der Gegenwart eines wertvollen Menschen auf diesem Planeten. Ob er nun als trotziges, poliertes und standhaftes Denkmal produziert werden soll oder – gleich wie der Mensch selbst – über die Jahre hinweg verwittern und zerfallen darf: hier können nur die Hinterbliebenen selbst entscheiden. Denn der Geist des Verstorbenen soll ja auch auf Zufallspassanten eines Grabes seinen Eindruck hinterlassen – ganz wie zu Lebzeiten… Schauen Sie auch in dieser Informationsrubrik.